Daniel Vasella (Ex-Novartis-Präsident) hat sich wohl zurecht gegen eine Fotomontage der Jungsozialisten gewehrt. Sie zeigten ihn halb nackt im Rahmen einer Kampagne zur Initiative "1:12". Nur: Trotz Urteil des Bezirksgerichts Baden - die Bilder sind noch immer im Umlauf.
Schon im Januar 2011 verfügte das Bezirksgericht Baden mit einer superprovisorischen Verfügung, dass die Bilder von und mit Daniel Vasella nicht veröffentlicht werden dürften. Die JUSO nahm darauf die Fotomontage vom Netz. Im November dann bestätigte das Gericht sein Urteil und kam zum Schluss: Die Bilder sind persönlichkeitsverletztend.
Die harte Hand der Justiz hat also durchgegriffen. Wie gesagt: Zurecht. Und die Juso hat das Urteil sogar akzeptiert - wollte keine Busse riskieren und hat die Bilder also vom Netz genommen.
Nur: Es ist altbekannt. Das Internet vergisst nie. Auch nicht in diesem Fall. Eine einfache Bildsuche bei Google fördert die "verbotenen Bilder" wieder auf den Bildschirm.
Die Erkenntnis ist nicht neu - und doch irgendwie beeindruckend. Das Internet kümmert sich einen Deut um Rechtsprechung. Es kümmert sich auch einen Deut um superprovisorische Verbote. Es bleibt persönlichkeitsverletzend, auch wenn ein Richter dies zu verhindern versuchte.
Kurz und gut: Das Web entzieht sich einer gewissen Rechtstaatlichkeit. Das kann man gut finden oder schlecht. Aber es ist so. Und es sollte zu denken geben: Als Online-Journalist und Bild-Redaktor, als Richter, als Klagender und Beklagter, als Websiten-Betreiber, als Politiker - und schliesslich auch als ganz normaler Nutzer dieses gigantischen digitalen Archives.
Kommentar schreiben